1. Für die entsprechend § 4, Abs. 1 der Satzung durch die Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge gilt:
1.1 Die Beiträge sind Jahresbeiträge.
1.2 Beim Eintritt in den Verein wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts im Kalenderjahr ist grundsätzlich der geltende Jahresbeitrag fällig.
1.3 Der geltende Jahresbeitrag wird per SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen.
1.3.1 Im Regelfall erfolgt die Abbuchung Anfang der 2. Jahreshälfte.
1.3.2 Beitragsforderungen durch Eintritt innerhalb der 2. Jahreshälfte werden für das geltende Kalenderjahr im Folgejahr ab- bzw. mit abgebucht.
2. Jahresbeiträge entsprechend der Mitgliedsart (gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 07.02.2020, rückwirkend gültig zum 01.01.2020):
2.1 Aktive Mitglieder ab 18 Jahre (im Folgejahr nach der Vollendung) 72,00 €.
2.2 Passive Mitglieder ab 18 Jahre (im Folgejahr nach der Vollendung) 37,00 €.
2.3 Jugendliche, bis zum Ende des Kalenderjahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, sowie Schüler und Studenten über 18 Jahre, unter der Bedingung, dass der Status ohne Aufforderung am Ende des Kalenderjahres für das folgende nachgewiesen bzw. erklärt wird.
(Erfolgt für das Folgejahr diese Erklärung bzw. Nachweis nicht termingerecht, so erfolgt automatisch eine entsprechende Umstufung) 48,00 €.
2.4 Duobeitrag (Paare, Eheleute ohne Kinder oder Alleinerziehende mit einem Kind, jeweils im gleichen Haushalt): 96,00 €.
2.5 Familienbeitrag (alle Haushaltmitglieder) 120,00 €.
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