Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert hier über seine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht wird und somit am 28.04.2020 in Kraft tritt.
Wir zitieren hier die für jeden Verkehsteilnehmer interessanten Passagen, die den Radverkehr betreffen:
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
Weiterlesen
Neueste Kommentare